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Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Was muss, was kann man angeben: So gestalte ich eine gute Todes- oder Traueranzeige

Von Birgit Waldmann

Todes- oder Traueranzeigen dienen der Bekanntgabe vom Tod eines Menschen und enthalten neben persönlichen Daten auch Angaben zur Beisetzung.

Todes- oder Traueranzeigen dienen der Bekanntgabe vom Tod eines Menschen und enthalten neben persönlichen Daten auch Angaben zur Beisetzung. Foto: Klaus Eppele, stock.adobe.com

Nach dem ersten Schreck über den Tod eines Menschen, kommt schnell die Frage auf: Wen muss oder soll ich darüber informieren und wann. Nahestehende, wie enge Freunde oder die nächsten Verwandten, ruft man am besten sehr zeitnah an.

Bekannte, Nachbarn oder entferntere Verwandtschaft sowie Freunde und Freundinnen des oder der Verstorbenen, die man vielleicht selbst gar nicht kennt, lässt man am besten über eine Todes- beziehungsweise Traueranzeige in der lokalen Presse und dem dazugehörigen Online-Portal die Nachricht zukommen.

Unterschiede zwischen Todes- und Traueranzeige und Nachruf

Der Unterschied liegt darin, dass Todesanzeigen normalerweise vor der Beisetzung erscheinen und deshalb dort auch gleich über den Termin der Beisetzung oder damit verbundene Wünsche des Verstorbenen informiert wird.

Traueranzeigen erscheinen streng genommen meist erst nach der Beisetzung – beispielsweise weil der Verstorbene nur im kleinen Kreis beigesetzt werden wollte - und dienen dann oft gleichzeitig als Danksagung für die Anteilnahme oder auch die Pflege für einen länger erkrankten Menschen.

Schließlich gibt es noch den Nachruf. Er wird oft von Freunden, Vereinen oder Unternehmen aufgegeben, um den/die Verstorbene/n zu ehren.

Bei der Gestaltung von Todes- oder Traueranzeigen sowie Nachrufen helfen Bestatterinnen und Bestatter gerne weiter und auch die Anzeigenannahme der Tageszeitung weiß, worauf es ankommt und auf was man als Auftraggeber achten muss.

Was sind Pflichtangaben in der Todesanzeige?

Grundsätzlich gilt: Es gibt eine Pflicht und eine Kür. Zu den Pflichtangaben einer Todesanzeige gehören:

  • Name des/der Verstorbenen
  • Sterbedatum
  • Namen der Angehörigen und evtl. in welchem Bezug diese zu dem/der Verstorbenen stehen (Mutter, Schwester etc.)
  • Ort, Datum, Uhrzeit der Trauerfeier

Zur Kür einer Todesanzeige, also, was rein kann aber nicht muss, gehören

  • Ein Bild des/der Verstorbenen oder ein Symbol wie das Kreuz
  • Wertschätzung und Erläuterung der Beziehungen („unsere geliebte Mutter…“)
  • Berufsbezeichnung des/der Verstorbenen
  • Bei verheirateten Frauen: Mädchenname
  • Geburtsdatum
  • Ortsangabe(n) mit dem Zeitpunkt des Erscheinens der Anzeige 
  • Ein ausgewählter Spruch (hier finden Sie schöne Trauersprüche)
  • Hinweis auf Beileidsbekundungen
  • Hinweis auf Kranz- und Blumenspenden oder andere Hinweise zur Beisetzung wie Kleiderwünsche oder Spendenkontakte
  • Hinweis auf beispielsweise ein Rosenkranzbeten vorab

Wer auf die Persönlichkeit des/der Verstorbenen eingeht anstatt üblicher Standardfloskeln sorgt außerdem dafür, dass die Anzeige mehr Beachtung erfährt. So kann man statt eines meist üblichen Porträtfotos ein Bild veröffentlichen, das den/die Verstorbene(n) im Umfeld seines/ihres Hobbys zeigt. Wenn jemand beispielsweise gerne in die Berge gegangen ist oder gesegelt ist, wirkt ein Foto bei der Ausübung des Hobbys individueller und sagt mehr über den Menschen aus.

Auch bei der Auswahl des Trauerspruchs kann man persönlicher werden. Vielleicht hat der/die Verstorbene einen Lieblings-Dichter oder -Schriftsteller, von dem man einen Spruch übernehmen kann. Beides – Foto wie auch Spruch – können bei der Gestaltung der Sterbebildchen berücksichtigt werden.

Wenn die Anzeige nach der Beisetzung veröffentlicht wird

Viele Menschen möchten inzwischen auch nur in kleinem Kreis beigesetzt werden. Dann sollte man das auch in die Anzeige schreiben zum Beispiel so: Auf Wunsch des Verstorbenen findet die Beisetzung im Familienkreis statt.

Um zu vermeiden, dass trotzdem viele zur Beisetzung kommen, kann es sinnvoll sein, die Anzeige erst nach der Beisetzung als sogenannte Traueranzeige zu veröffentlichen.  In diesem Fall sollte man den Hinweis, dass der/die Verstorbene bereits „in kleinem Kreis“ beigesetzt wurde ebenfalls aufnehmen - zum Beispiel: „Die Beisetzung fand im engsten Familienkreis statt“. Ansonsten könnte es passieren, dass sich Bekannte wegen des Beisetzungstermins melden.

Am einfachsten ist es, die Todes- oder Traueranzeige über den Bestatter aufzugeben. Dieser ist geschult und kennt sich aus.

Am einfachsten ist es, die Todes- oder Traueranzeige über den Bestatter aufzugeben. Dieser ist geschult und kennt sich aus. Foto: auremar, stock.adobe.com

Die meisten Todes- oder Traueranzeigen werden inzwischen über die Bestattungsunternehmen aufgegeben. Sie sind in der Gestaltung geschult, können Hinterbliebenen viele Beispiele zeigen, kennen die Anzeigenannahmeschlüsse und bieten die Todes-/Traueranzeigen als „Rundum-Service“ mit an.

So haben Angehörige die Möglichkeit, alles gleich beim Bestatter zu erledigen. Bei der Augsburger Allgemeinen ist der späteste Aufgabetermin für eine Anzeige um 15 Uhr am Vortag des Erscheinens (für die Montagsausgabe um 14 Uhr am Sonntag).

Weitere Tipps für die Gestaltung von Todes- und Traueranzeigen

Trotzdem gibt es Hinterbliebene, die das selbst übernehmen möchten. Für sie hat Angelika Glogger, Leitung Anzeigen Privatmarkt bei der Augsburger Allgemeinen, zusätzlich zu den bereits angeführten noch weitere Tipps:

  • Verbreitungsgebiet beachten: Bei der Aufgabe der Anzeige sollte man genau hinsehen, in welcher Zeitungsausgabe sie erscheinen soll, online wird dieses durch eine Karte dargestellt
  • Größe der Anzeige: Die Breite von Anzeigen richtet sich nach den Spaltenbreiten, die sich in den einzelnen Zeitungen unterscheiden können. Die Höhen sind in 5-mm-Schritten variabel.
  • Mindestgröße: Oft gibt es Mindestgrößen. Bei der Augsburger Allgemeinen beträgt diese: zweispaltig (92 mm) breit, 60 mm hoch. Die Mindestgröße ist ein bisschen größer als eine Visitenkarte, um die Traueranzeige pietätvoll darzustellen. Zu empfehlen ist eine Schriftgröße von 8 Punkt oder mehr, damit die Anzeige gut lesbar ist. Bei der Augsburger Allgemeinen ist die Mindestgröße der Schrift 7 Punkt.
  • Musterbuch zur Anregung nutzen: Hier findet man Beispiele, wie gedruckte Fotos wirken, eine Vielzahl an Trauersprüchen und -symbolen sowie Texthilfen. Hier finden Sie das Musterbuch wie auch eine Preisübersicht.
  • Bei der Online-Aufgabe einer Todesanzeige tauchen die Beispiele aus dem Musterbuch ebenfalls auf
  • Keine Gruppenbilder für die Anzeige, da auf den Zeitungsseiten nur Verstorbene abgebildet werden
  • Sich gerne telefonisch beraten lassen, wenn man nicht sicher ist
  • Vorab sollten Hinterbliebene klären, wer in die Anzeige mitaufgenommen werden soll und wer nicht. Für die Auftragsannahme sind die Infos vom Auftraggeber maßgeblich.

Das gilt für selbst gestaltete Todes- und Traueranzeigen

Sehr auffällig und ungewöhnlich, aber durchaus auch möglich, sind komplett selbst gestaltete Traueranzeigen beispielsweise mit einem Fotomotiv im Hintergrund oder einer Zeichnung. Hierbei ist wichtig: Bei der Auswahl des Fotos auf die Rechte achten. Entweder selbst gemachte Fotos nehmen oder die Veröffentlichung mit dem Urheber abklären.

Fotos aus dem Internet dürfen normalerweise nicht einfach weiterverwendet werden. Die Fotos müssen druckfähig sein und auch die verwendeten Schriften müssen in Größe und Schriftart druckbar sein und sich vom Foto abheben. Das alles wird wie bei jeder Anzeigenannahme überprüft.

Überprüft wird auch, ob der Text den Richtlinien des Mediums entspricht – bei aller gestalterischen Freiheit müssen Fotos und Texte pietätvoll sein – auch aus Rücksicht auf die anderen Anzeigen im Umfeld. Also: keine vulgäre Sprache, „schreiende“ Logos, Totenköpfe oder Skelette. Sollte es Unklarheiten bei der Anzeige in welcher Forma auch immer geben oder Änderungen nötig sein, setzt man sich vor der Veröffentlichung mit dem Auftraggeber in Verbindung. Letztendlich ist dieser für die Inhalte der Anzeige verantwortlich auch wenn alle Anzeigen vor Veröffentlichung noch korrigiert werden.

Wie eingangs erwähnt, gibt es neben Todes- und Traueranzeigen auch noch den Nachruf.  Er sollte folgende Punkte beinhalten:

  • kurze Einleitung (z. B. "In Trauer nehmen wir Abschied von...")
  • Name des Verstorbenen
  • Lebensdaten des Verstorbenen
  • kurzer Text über den Verstorbenen (Inhalt hängt von der Beziehung zum Verstorbenen ab)
  • Beileidsbekundung für den Schlussteil
  • Name(n) des Verfassers

Wenn Sie eine Todes- oder Traueranzeige oder einen Nachruf in der Augsburger Allgemeinen aufgeben möchten, können Sie das persönlich im Kundencenter in Augsburg tun oder bei den Service-Partnern vor Ort. Hier finden Sie die Liste unserer Service-Partner. Außerdem können Sie uns eine E-Mail schreiben oder über unsere Online-Anzeigenaufgabe Ihre Anzeige selbst gestalten.

Unter trauer.augsburger-allgemeine.de/traueranzeige-aufgeben/informationen-zur-anzeigenaufgabe finden Sie auch die Daten zum Anzeigenschluss. Dieser gibt den spätesten Termin für die Anzeigenannahme vor. Besser ist jedoch, die Anzeige so früh wie möglich, also ein bis zwei Tage vor dem Erscheinen aufzugeben, da sonst Korrekturdurchläufe und gewünschte Änderungen oft kaum mehr möglich sind.

Möchten Sie eine Todesanzeige online aufgeben, werden sie unter anzeigenannahme.augsburger-allgemeine.de durch alle wichtigen Schritte geführt.