Was passiert, wenn ich ins Krankenhaus muss? Eine Patientenverfügung regelt das
Eine Patientenverfügung ist sinnvoll – nicht nur für ältere Menschen. So kann sichergestellt werden, dass im medizinischen Notfall dem Willen der zu behandelnden Person entsprochen wird. Foto: Anthony Leopold, stock.adobe.com
Es muss nicht immer eine lange Krankheit sein, durch die man plötzlich auf medizinische Hilfe im Krankenhaus angewiesen ist. Auch ein Unfall oder andere Umstände machen dies manchmal notwendig. Viele Menschen möchten gerne mitreden, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wenn sie bewusstlos oder nicht ansprechbar sind – ob aus religiösen Gründen oder aufgrund der persönlichen Überzeugung.
Durch eine Patientenverfügung kann man auch verhindern, dass die Angehörigen entscheiden müssen, wie weiter vorgegangen wird. Denn diese Verantwortung kann eine große Belastung für die einzelnen Personen sein. Themen wie künstliche Ernährung, Einsatz von Schmerzmitteln, lebensverlängernde Maßnahmen oder Wiederbelebung kann man hier eindeutig regeln und festlegen. Auch die Einwilligung zur Organspende wird hier festgehalten.
Wer noch keine Patientenverfügung hat, sollte dies schleunigst nachholen – denn auch in jungen Jahren können Notfälle eintreten. Viele schrecken davor zurück, da sie annehmen, dass ein Gang zum Notar dafür notwendig ist. Das muss aber nicht unbedingt sein. Auch eine eigenhändig aufgesetzte Patientenverfügung ist sinnvoll und gültig. Es müssen lediglich ein paar Dinge beachtet werden.
Diese Struktur sollte bei einer Patientenverfügung eingehalten werden
- Eingangsformel mit Name, Geburtsdatum und Adresse
- Beispielhafte Situationen, für welche die Verfügung gelten soll.
- Wann welche Maßnahmen eingeleitet oder beendet werden und in welchem Umfang die Maßnahmen eingesetzt werden.
- Der gewünschte Ort der Behandlung bzw. Sterbeort wird festgelegt.
- Hier können Ärzte der Schweigepflicht gegenüber festgelegten Personen entbunden werden.
- Auch die Bereitschaft zur oder Verweigerung der Organspende wird hier geregelt.
Das medizinische Personal weiß dank einer Patientenverfügung genau, welche Behandlungen ein Patient wünscht, auch wenn er oder sie nicht ansprechbar sein sollte. Foto: Tyler Olson, stock.adobe.com
Wer mit der eigenständigen Erstellung einer Patientenverfügung überfordert ist, kann sich an den Hausarzt oder die Krankenkasse wenden. Diese beraten gerne und haben das entsprechende notwendige Fachwissen. Zudem stellen sie meist Vordrucke für die Erstellung von Patientenverfügungen zur Verfügung.
Textbausteine stellt auch beispielsweise das Bundesgesundheitsministerium auf deren Website zur Verfügung. Diese helfen bei der Erstellung und stellen sicher, dass die Formulierungen richtig und später bindend sind.
Weitere Hinweise, die wichtig sind für die Erstellung einer Patientenverfügung:
- Aufgrund der aktuellen Situation kann es sinnvoll sein, die Patientenverfügung zu ergänzen und bestimmte medizinische Maßnahmen bei einer Covid-19-Erkrankung ein- oder auszuschließen.
- Kopien der Patientenverfügung sollten bei den Notfallkontakten hinterlegt werden.
- Eine notarielle Beglaubigung der Patientenverfügung ist nicht zwingend notwendig.
- Die Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und an die aktuellen Lebens- und Behandlungssituation angepasst werden.
Weiterführende Informationen:
- Buchtipp: „Das Leben regeln“ von Gerhard Zieseniß
Hier erhältlich: Augsburger Allgemeine SHOP (augsburger-allgemeine.de) - Infos sowie Textbausteine zum Erstellen einer persönlichen Patientenverfügung gibt es zum Beispiel beim Bundesgesundheitsministerium