Gesetzlicher Sonderurlaub für die Beerdigung der Geschwister
Stirbt der Bruder oder die Schwester, haben Hinterbliebene nicht immer einen Anspruch auf Sonderurlaub. Foto: Pixel-Shot, stock.adobe.com
Ist ein enges Familienmitglied gestorben, verfallen Angehörige in einen Ausnahmezustand der Trauer. Oft wissen sie nicht weiter. Manchmal können Angestellte in besonderen Lebenslagen wie dieser von ihrem Arbeitgeber einige Tage Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung bekommen.
Zu diesen Sonderfällen gehören:
- die Geburt des eigenen Kindes
- die eigene Hochzeit
- ein Todesfall in der Familie
Allerdings ist Familienmitglied nicht gleich Familienmitglied. Ob und in welchem Ausmaß Sonderurlaub von einem Unternehmen gewährt wird, hängt vom Tarifvertrag, der Betriebsvereinbarung oder vom Arbeitsvertrag ab. Sind dort keine expliziten Regelungen enthalten, treten die gesetzlichen Bestimmungen des BGB, also des Bürgerlichen Gesetzbuchs, in Kraft.
Habe ich einen Anspruch auf Sonderurlaub im Todesfall eines Geschwisterteils?
Der § 616 regelt den Sonderurlaub im Todesfall. Rein rechtlich haben allerdings nur Hinterbliebene des ersten Verwandtschaftsgrades – also Vater, Mutter, Tochter oder Sohn – sowie Ehepartner Anspruch auf zusätzliche freie Tage, wenn ein geliebtes Familienmitglied stirbt.
Manche Arbeitgeber gewähren ihren Angestellten ein paar freie Tage, wenn ein Familienmitglied gestorben ist. Foto: Photographee.eu, stock.adobe.com
Bei Geschwistern handelt es sich um Verwandte zweiten Grades. Oft gewähren Arbeitgeber aber auch hier ein paar Tage Sonderurlaub. Schließlich gehören Bruder oder Schwester zum engen Familienkreis.
Wie viele freie Tage bekomme ich beim Tod von Bruder oder Schwester?
Zur Dauer des Sonderurlaubs im Todesfall sind im § 616 des BGB keine Zahlen enthalten. Nur eine angemessene Dauer wird angeregt. Wie viele freie Tage Angehörige bekommen, ist abhängig von:
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Verwandtschaftsgrad
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Dauer der Betriebszugehörigkeit
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Kulanz des Arbeitgebers
Da der Sonderurlaub in erster Linie für die Beerdigung und für die Trauerfeier vorgesehen ist, handelt es sich in der Regel um ein bis drei Tage. Bei Geschwistern sind es – je nach Ermessen des Arbeitgebers – ein bis zwei Urlaubstage. Wann man diese freinimmt, entscheidet der Arbeitnehmer allerdings selbst.
Keinen Sonderurlaub bekommen – was jetzt?
Den Sonderurlaub können Arbeitnehmer grundsätzlich wie jeden anderen Urlaub auch beantragen. Ist kein besonderes Vorgehen bekannt, kann man bei der Personalabteilung oder beim Vorgesetzten nachfragen. Der Antrag sollte möglichst zeitnah erfolgen. Dafür formulieren Hinterbliebene ihren Anspruch auf die freien Tage am besten schriftlich und begründen ihre Ausnahmesituation.
Wenn der Anspruch nirgends geregelt ist, kann der Chef den Sonderurlaub beim Tod eines Geschwisterteils ablehnen. Angehörige sind dann aber nicht machtlos. Foto: fizkes, stock.adobe.com
Doch, wie schon erwähnt, muss ein Unternehmen beim Tod von Geschwistern keinen Sonderurlaub gewähren. Wer keine freien Tage erhält, muss entweder regulären Urlaub nehmen oder den Arbeitgeber um eine unbezahlte Freistellung bitten. Eine weitere Option wäre eine Krankschreibung durch den Hausarzt. Im Zweifelsfall können Betroffene auch das zuständige Amtsgericht einschalten oder gar eine einstweilige Verfügung beantragen.
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