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Sonderurlaub beim Todesfall Angehöriger? Das sind Ihre Rechte

Von Julia Paul

 Im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen die rechtlichen Regelungen rund um den Sonderurlaub.

Arbeitnehmer haben laut BGB einen Anspruch auf Sonderurlaub beim Todesfall Angehöriger. Foto: MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Sonderurlaub bei einem Todesfall können die meisten gut gebrauchen. Wenn ein Angehöriger stirbt, ist einiges zu tun – von der Organisation der Bestattung über Angelegenheiten rund um die Erbschaft bis hin zur Beerdigung. Für die Bewältigung der Trauer bleibt kaum Zeit, muss man auch noch jeden Tag zur Arbeit erscheinen.

Unter besonderen Umständen werden Arbeitnehmer durch ihr Unternehmen aber von dieser Pflicht befreit. Im Falle der Geburt eines Kindes, der eigenen Hochzeit oder aber bei einem Todesfall in der Familie bekommen Angehörige ein paar freie Tage mit Lohnfortzahlung, also eine bezahlte Freistellung mit ihrem gewohnten Gehalt.

Unterschieden wird dabei vonseiten des Arbeitsrechts zwischen dem Erholungsurlaub und dem Sonderurlaub. Da Ersterer rein zur Erholung dient, können Verbliebene bei einem Trauerfall im engen Kreis Sonderurlaub beantragen. Dieser hat keinerlei Auswirkungen auf den gesetzlichen Urlaub und darf diesen auch nicht verkürzen.

Für die Beerdigung eines Familienmitglieds bekommen Arbeitnehmer oft ein paar Tage Sonderurlaub.

Stirbt ein geliebter Mensch, ist das für die hinterbliebene Familie nicht einfach. Zwischen Beerdigung, Bestattung und Erbschaftsangelegenheiten müssen sie trauern. Foto: Rawpixel.com, stock.adobe.com

Arbeitsrecht: Anspruch auf Sonderurlaub im BGB geregelt

Ob und in welchem Ausmaß Sonderurlaub gewährt wird, hängt entweder vom Tarifvertrag oder vom Arbeitsvertrag ab. Sind dort keine expliziten Regelungen enthalten, treten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, kurz BGB, in Kraft. Der § 616 BGB regelt die vorübergehende Verhinderung: 

Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

Doch was bedeutet das genau? Wer bei einem Todesfall wie lange Sonderurlaub bekommt, wie Arbeitnehmer diesen beantragen, wann er genommen werden muss und welche Regelungen für den öffentlichen Dienst gelten, erfahren Sie hier.

Eltern, Großeltern & Schwiegereltern: Beim Tod der Familie Urlaub?

Rein rechtlich haben nur Hinterbliebene des ersten Verwandtschaftsgrades – also der Vater, die Mutter, die Tochter oder der Sohn – sowie Ehepartner Anspruch auf Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Verwandtschaft. Oft gewähren Arbeitgeber aber auch bei anderen Familienmitgliedern ein paar Tage frei. Geregelt wird das entweder im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung.

Dazu, wie lange der Sonderurlaub genommen werden darf, sind im BGB keine konkreten Zahlen hinterlegt. Es ist lediglich die Rede von einer angemessenen Dauer. Gewöhnlich sind bis zu drei Tage bei Eltern oder Ehepartnern, bei allen anderen werden maximal zwei Tage gestattet. Abhängig ist das – sofern nicht anders geregelt – von den Umständen und vom Unternehmen. Einfluss haben meist

  • der Verwandtschaftsgrad,
  • die Dauer der Betriebszugehörigkeit und
  • die Kulanz des Arbeitgebers.

Gedacht ist der Sonderurlaub eigentlich für die Beerdigung. Arbeitnehmer können aber in der Regel selbst entscheiden, wann sie die freien Tage nehmen möchten.

Wem stehen bei einem Trauerfall wie viele freie Tage zu?

Todesfall Angehöriger

Anspruch auf Sonderurlaub

Dauer des Sonderurlaubs

Eltern (Mutter oder Vater)

Ja

2 bis 3 Tage

Stiefeltern (Stiefmutter oder Stiefvater)

Nein

0 Tage

Ehepartner oder Ehepartnerin

Ja

2 bis 3 Tage

Eigenes Kind (Tochter oder Sohn)

Ja

2 bis 3 Tage

Pflegekind (Tochter oder Sohn)

Ja

2 bis 3 Tage

Adoptivkind (Tochter oder Sohn)

Ja

2 bis 3 Tage

Geschwister (Bruder oder Schwester)

Je nach Ermessen

0 bis 2 Tage

Großeltern (Oma oder Opa)

Nein

0 Tage

Schwiegereltern

Nein

0 Tage

Tante oder Onkel

Nein

0 Tage

Cousine oder Cousin

Nein

0 Tage

Freunde oder Bekannte

Nein

0 Tage

Wer keinen Sonderurlaub erhält, muss regulär Urlaub nehmen oder um eine unbezahlte Freistellung bitten. Eine weitere Alternative wäre eine Krankschreibung durch den Hausarzt.

Wie beantrage ich Sonderurlaub beim Tod Angehöriger?

Grundsätzlich gilt: Den Sonderurlaub können Arbeitnehmer wie jeden anderen Urlaub auch beantragen. Ist keine spezielle Vorgehensweise bekannt, kann man sich in der Personalabteilung oder beim Vorgesetzten erkundigen. Der tatsächliche Antrag sollte dem Arbeitgeber dann möglichst zeitnah vorliegen. Dafür formulieren Hinterbliebene ihren Urlaubsanspruch am besten schriftlich und begründen ihre Ausnahmesituation. Am Ende unterschreiben nicht vergessen!

Kann der Arbeitgeber meinen Sonderurlaub verbieten?

Theoretisch ja. Aber nur, wenn das bereits im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Falls es dort nicht ausdrücklich geregelt ist und der Chef dem Sonderurlaub nicht zustimmt, können Betroffene das zuständige Amtsgericht einschalten und eventuell sogar eine einstweilige Verfügung beantragen. Die Frage hier ist, ob sich der Aufwand und der Stress lohnen – oder ob man nicht lieber auf eine der oben beschriebenen Alternativen wie die Krankschreibung oder eine unbezahlte Freistellung zurückgreift.

Was tun, wenn der Antrag auf Sonderurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt wurde? Wir erklären Ihnen Ihren gesetzlichen Anspruch.Einfach so darf der Arbeitgeber Sonderurlaub bei einem Todesfall in der Familie nicht ablehnen. Foto: Wolfilser, stock.adobe.com

Wie viele freie Tage bekommt der öffentliche Dienst bei einem Todesfall?

Der Sonderurlaub Angestellter im öffentlichen Dienst ist im Tarifvertrag des öffentlichen Diensts geregelt. Anders als § 616 BGB sieht § 29 TVöD genaue Zeitangaben für die Dauer vor. Jeweils zwei freie Arbeitstage stehen Mitarbeitenden in folgenden Fällen zu:

  • Tod der Ehegattin

  • Tod des Ehegatten

  • Tod der Lebenspartnerin im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • Tod des Lebenspartners im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes

  • Tod des Kindes (Tochter oder Sohn)

  • Tod eines Elternteils (Vater oder Mutter)

Dieser Artikel dient  dem allgemeinen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.