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Beerdigung planen: Was müssen Angehörige beachten?

Von Katinka Bruckmeier

Ein Beratungsgespräch bei einem Bestattungsunternehmen.

Bestattungsunternehmen vor Ort unterstützen bei der Planung der Beerdigung. Foto: auremar, stock.adobe.com

Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist das für die Angehörigen ein Schock. Doch für das Trauern bleibt zunächst wenig Zeit, denn die Beerdigung muss organisiert werden. Zwar haben viele schon zu Lebzeiten Wünsche zum eigenen Begräbnis mündlich geäußert oder sogar in einer Bestattungsvorsorge geregelt, um die Organisation der Beerdigung kümmern sich meist dennoch die Angehörigen.

Was muss man bei einem Todesfall als erstes tun?

Nach dem Tod einer oder eines Angehörigen muss zunächst der Totenschein durch eine Ärztin oder einen Arzt ausgestellt werden. Ist dies erledigt, muss in den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, das den Leichnam abholt und bis zur Bestattung in seinen Räumen behält.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort wissen genau, was zu tun ist, und kümmern sich um alles rund um die Beerdigung. Individuell kann man mit der Bestatterin oder dem Bestatter besprechen, was man selbst erledigt und um was sich die Profis kümmern sollen.

Hier finden Sie Tipps zur Wahl des richtigen Bestattungsunternehmens.

Was müssen die Angehörigen bei einer Beerdigung entscheiden?

Wenn die verstorbene Person keine Wünsche geäußert hat, sollten sich die engsten Angehörigen zunächst bei diesen Fragen einig werden:

  • Art der Bestattung: Es gibt die Möglichkeit einer Erdbestattung oder einer Feuerbestattung. Varianten der Feuerbestattung sind beispielsweise die Seebestattung, Baumbestattung oder Diamantbestattung.
  • Wahl des Friedhofs: Meist wird die verstorbene Person auf dem nächstgelegenen Friedhof bestattet. Es gibt jedoch auch Fried- oder Bestattungswälder, in denen Urnen beigesetzt werden können.
  • Wahlgrab, Reihengrab oder anonymes Grab: Je nachdem, wie viel Geld für das Begräbnis und welche Kapazitäten für die Grabpflege zur Verfügung stehen, kann man sich auf den meisten Friedhöfen zwischen diesen drei Grabformen entscheiden.
  • Ablauf der Trauerfeier: Die Trauerfeier kann in oder vor der Kirche beziehungsweise Friedhofskapelle sowie in den Räumen des Bestattungsunternehmens stattfinden. Den Nachruf auf die oder den Verstorbenen hält meist eine Pfarrerin, ein Pfarrer, eine freie Trauerrednerin oder ein freier Trauerredner.

Eine Urne steht bei der Beerdigung auf einem Tisch mit Blumen.Ein Begräbnis muss im Vorfeld gut geplant und organisiert werden. Dabei gibt es einiges zu beachten. Foto: _jure, stock.adobe.com

Planung und Organisation der Beerdigung: Checkliste

Bei der Organisation der Beerdigung hilft das Bestattungsunternehmen – wenn das von den Angehörigen so gewünscht ist.

  1. Zunächst sucht man beim Bestattungsunternehmen die Urne oder den Sarg aus.
  2. Zusammen mit der Bestatterin oder dem Bestatter kümmert man sich um die Planung der Trauerfeier. War die oder der Verstorbene religiös, bespricht man sich in diesem Punkt mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer. Andernfalls kann das Bestattungsunternehmen den Kontakt zu einer freien Rednerin oder einem freien Trauerredner herstellen.
  3. Mit den an der Trauerfeier eng beteiligten Personen sowie mit den engsten Angehörigen sucht man einen Termin für die Trauerfeier.
  4. Auch mit dem Friedhof und der Trauerhalle muss der Termin abgesprochen werden. Meist kennen die Bestattungsunternehmen dort die richtigen Ansprechpersonen.
  5. Spätestens dann sollten alle Bekannten und Verwandten der oder des Verstorbenen über den Tod informiert und zur Trauerfeier eingeladen werden. Häufig wird der Termin für die Beerdigung auch in der Traueranzeige in der Zeitung und auf Onlineportalen bekannt gegeben.
  6. Nun kann man sich nähere Gedanken zum Ablauf der Trauerfeier machen. Wenn sie musikalisch untermalt werden soll, setzt man sich mit dem gewünschten Ensemble oder Chor in Verbindung. Auch der Blumen- und Grabschmuck – wie Sträuße, Kränze oder Schalen – sollte nun ausgewählt und bestellt werden.
  7. Ist die Trauerfeier organisiert, kümmert man sich um die Planung der Beisetzung. Bei einer Erdbestattung findet diese meist direkt im Anschluss an die Trauerfeier statt, bei einer Feuerbestattung erfolgt die Beisetzung nach der Einäscherung im Krematorium.
  8. Oft werden an der Grabstelle noch ein paar Worte oder ein Gebet gesprochen. Ist das gewünscht, sollte auch das mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer beziehungsweise einer freien Rednerin oder einem freien Redner abgesprochen werden.
  9. Anschließend muss die Überführung der oder des Verstorbenen geregelt werden. Ein Leichnam darf nur von einem Bestattungsinstitut transportiert werden, deshalb muss mit diesem abgesprochen werden, wann die verstorbene Person zum Friedhof oder Krematorium überführt wird.
  10.  Der sogenannte Leichenschmaus oder Trauerkaffee bezeichnet einen Imbiss im Anschluss an die Beerdigung. Bei einem solchen müssen sich die Angehörigen um ein passendes Restaurant in der Nähe kümmern, dort reservieren und mit dem Personal die gewünschte Verköstigung absprechen.

Enge Angehörige einer verstorbenen Person können für die Beerdigung und die vorhergehende Organisation Sonderurlaub beantragen.

Ein Mann schaut nachdenklich nach oben und plant seine eigene Beerdigung. Wer sich zu Lebzeiten Gedanken über die eigene Beerdigung macht, nimmt die Planung den Hinterbliebenen ab. Foto: contrastwerkstatt.adobe.com

Die eigene Beerdigung zu Lebzeiten planen

Um den Hinterbliebenen die Planung, Organisation und finanzielle Belastung der Beerdigung abzunehmen, kümmern sich viele Menschen schon zu Lebzeiten um ihre Beerdigung. Doch nicht nur, dass damit den Angehörigen eine große Last von der Schulter genommen wird: Wer seine Beerdigung selbst plant, kann auch alles nach den persönlichen Wünschen gestalten.

Natürlich ist es möglich, seinen Lieben zu Lebzeiten mitzuteilen, wie man sich seine Bestattung vorstellt. Sicherer ist es jedoch, die eigenen Wünsche in einer Bestattungsverfügung festzuhalten. Diese sollte idealerweise handschriftlich verfasst und notariell bestätigt werden. Das ist aber kein Muss.

Alles genau planen und auch bereits bezahlen kann man mit einem Vorsorgevertrag bei einem Bestattungsunternehmen. Zu Lebzeiten bespricht man mit der Bestatterin oder dem Bestatter, wie die Beerdigung ablaufen soll. Die Wünsche werden in einem Vertrag festgehalten, während das Geld auf ein Treuhandkonto eingezahlt und im Todesfall an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt wird.