Das Gedenkportal der Augsburger Allgemeinen und ihrer Heimatzeitungen
TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Feuerbestattungen nehmen immer mehr zu

Von Melanie Schiele

 

Die Feuerbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Im Jahr 2010 wurden 50 Prozent der Verstorbenen eingeäschert, 2019 waren es bereits 73 Prozent, Tendenz weiter steigend. Doch wie geht eine Feuerbestattung vonstatten, was ist zu beachten, welche Begräbnisformen gibt es?

Was passiert bei einer Feuerbestattung?

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Der Ofen wird dabei auf rund 900 Grad Celsius erhitzt. Übrig bleibt die Asche des Verstorbenen. Die Knochen verbrennen bei diesen Temperaturen nicht, sie werden als sterbliche Überreste nachverbrannt, gemahlen und zusammen mit der Asche in eine Aschekapsel gefüllt. Diese besteht meist aus Metall oder aber auch aus abbaubarem Material. Theoretisch reicht die Aschekapsel für ein Begräbnis, die meisten Angehörigen entscheiden sich jedoch für eine Urne.

 

Nötig ist es nicht, dennoch entscheiden sich die meisten Angehörigen nach der Feuerbestattung für eine Urne.     Foto: Pixel-Shot, stock.adobe.com

 

Welche Voraussetzungen gelten bei einer Feuerbestattung?

In vielen Kulturen ist die Feuerbestattung gängig, teils wird der Leichnam öffentlich und unter freiem Himmel verbrannt. In Mitteleuropa, insbesondere auch in Deutschland, ist dies verboten. Es gelten strenge Vorgaben und Voraussetzungen für eine Feuerbestattung.

  • Der Verstorbene muss eindeutig identifiziert sein.
  • Die Einäscherung muss dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen. Dafür ist eine schriftliche Einwilligung des Verstorbenen selbst oder seiner Angehörigen nötig.
  • Der Nachweis über den Eintrag ins Sterbebuch des örtlichen Standesamtes muss erbracht werden.
  • In einer zweiten Leichenschau muss eine unnatürliche Todesursache ausgeschlossen werden. Diese muss in der Regeln binnen 96 Stunden nach dem Tod erfolgen. Die zweite Leichenschau wird in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern verlangt. Hier wird die zweite Leichenschau ab dem 1.1.2023 zur Pflicht.

Wie läuft eine Feuerbestattung ab?

Da in Deutschland Sargpflicht besteht, wird der Leichnam vom Bestattungsunternehmen in einem Sarg ins Krematorium überführt. In diesem wird der Verstorbene auch eingeäschert. Manche Krematorien bieten vor der Einäscherung die Durchführung einer Trauerfeier an. Eine Aufbahrung des Verstorbenen und auch eine Verabschiedung am offenen Sarg sind dann möglich, wenn Angehörige dies wünschen. Dies sollte vorab mit dem jeweiligen Bestattungsunternehmen geklärt werden.

 

Der Sarg fährt automatisch in den Ofen. Die Einäscherung selbst ist nicht zu sehen.    Foto: Dirk Walter, stock.adobe.com

 

Die Einäscherung selbst ist nicht zu sehen. Damit die Asche zweifelsfrei dem Verstorbenen zugeordnet werden kann, wird in den Sarg ein nummerierter feuerfester Stein, ein sogenannter Schamottstein, gelegt. Er lässt die Identifikation nach der Einäscherung zu. Die Aschekapsel mit der Asche des Verstorbenen wird nach der Kremation an das Bestattungsunternehmen übergeben oder auf Wunsch zum Bestattungsort transportiert.

Wie und wo kann die Asche beigesetzt werden?

Die Asche eines Verstorbenen kann auf verschiedene Arten beigesetzt werden:

Die Diamantbestattung sowie das Verstreuen der Asche beziehungsweise deren Aufbewahrung zu Hause sind in Deutschland nicht erlaubt, da hierzulande Friedhofszwang, also eine gesetzliche Vorgabe zur verpflichtenden Beisetzung auf einem Friedhof, besteht. Ausnahmen gibt es in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, wo Asche auf sogenannten Aschestreuwiesen innerhalb eines Friedhofs verstreut werden darf.

 

Die Asche eines Verstorbenen einfach verstreuen ist in Deutschland nicht erlaubt.    Foto: Des, stock.adobe.com

 

Es gibt auch einige Bestattungsunternehmen, die eine Überführung der Asche ins Ausland ermöglichen. Ist dies gewünscht, sollte man schon bei der Auswahl des Bestatters auf ein solches Angebot achten. Diamantbestattungen sind etwa in Österreich, der Schweiz oder den Niederlanden erlaubt. Die Luftbestattung oder das Verstreuen der Asche sind unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem in Belgien, den Niederlanden oder der Schweiz möglich.

Für die Bestattung hierzulande reicht in der Regel die Aschekapsel. Meist entscheiden sich Angehörige jedoch für die Beisetzung in einer Urne.

Welche Urne für welche Bestattung?

Urnen gibt es in den verschiedensten Ausführungen, was Material, Preis und Haltbarkeit angeht. Je nach Bestattungsart muss die Urne jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Seebestattung: Für eine Seebestattung wird eine wasserlösliche Urne benötigt.
  • Waldfriedhof, Naturbestattung, Baumbestattung: Die Asche wird in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt.
  • Friedhof: Hier muss man zwischen der unter- und der überirdischen Beisetzung unterscheiden. Bei der unterirdischen Beisetzung, also der Beisetzung in einem Erdgrab, wird üblicherweise eine biologisch abbaubare Urne verwendet. Bei der überirdischen Beisetzung in einer Stele, einer Urnenwand oder einem Kolumbarium werden in der Regel Urnen aus haltbarem Material verwendet.

 

Urnen gibt es nicht nur in verschiedenen Farben, sondern auch in allen anderen erdenklichen Ausführungen.                Foto: Brother’s Art, stock.adobe.com

 

Urnen gibt es aus Zellulose, Holz, Muschelkalk, Metall, Keramik, Naturstein und vielen weiteren Materialien. Je nach Ausführungen unterscheiden sie sich auch im Preis. Welche Urne sich wofür eignet, weiß das Bestattungsunternehmen.

Wie läuft eine Urnenbeisetzung auf dem Friedhof ab?

Eine Beisetzung der Urne auf dem Friedhof unterscheidet sich nicht grundsätzlich von einer klassischen Erdbestattung im Sarg. Einzig die Aufbewahrung im (offenen) Sarg gibt es nicht. Aber auch die Urne kann bei der Trauerfeier aufgebahrt und geschmückt werden, damit die Trauergemeinde sich verabschieden kann. Floristen bieten extra passenden Blumenschmuck an.

Auch eine Urne kann für die Trauerfeier geschmückt und aufgebahrt werden, damit sich die Trauergemeinde verabschieden kann.    Foto: Anze, stock.adobe.com

 

Nach der Trauerfeier wird die Urne zu Grab, Stele, Urnennische/-wand oder Kolumbarium überführt. Dort spricht der Priester oder ein Trauerredner letzte tröstende Worte, bevor die Urne in ihre letzte Ruhestätte verlegt wird. Ein Leichenschmaus oder Trauerkaffee, den die Angehörigen ausrichten, bildet klassischerweise den Abschluss der Trauerfeier.

Was kostet eine Urnenbeisetzung?

Die Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung erfreut sich nicht zuletzt aufgrund ihrer geringeren Kosten immer größerer Beliebtheit. Statt eines teuren Edelholzsarges reicht ein einfacher Verbrennungssarg. Günstiger sind in der Regel auch die Friedhofsgebühren. Die Anschaffung eines Grabsteins sowie eine kostenintensive Grabpflege (Ausnahme: das Erdgrab) entfallen ebenfalls. Das senkt die Kosten. Im Durchschnitt stehen rund 5.000 Euro für eine Feuerbestattung mit anschließender Urnenbeisetzung der Erdbestattung im Sarg für rund 8.000 Euro gegenüber. Selbstverständlich geht es auch günstiger – der Preis setzt sich aus vielen Posten zusammen.