Vorsorgen und Planen: Was bei den Kosten für eine Bestattung zu beachten ist
Deutschlandweit kostet eine Bestattung durchschnittlich an die 8000 Euro. Dabei gibt es unterschiedliche Kostenfaktoren zu beachten. Foto: magele-picture, stock.adobe.com
Der Verlust eines geliebten Menschen zieht zahlreiche Konsequenzen nach sich. Gerade Erben haben einiges zu bewältigen – abseits der schon sehr belastenden Trauerarbeit. Ein wichtiges Thema dabei: Mit welchen Kosten muss ich als Hinterbliebener bei der Bestattung rechnen? Wir klären die entscheidenden Fragen:
Wer sich um eine Bestattung kümmert, stellt schnell fest: Hierfür ist Zeit nötig. Und auch hier gilt: Zeit ist Geld – wobei diesmal der Sinn dieses Sprichworts umgekehrt gesehen werden sollte. Denn es kann sich durchaus lohnen, Zeit in die Hand zu nehmen und verschiedene Bestattungsunternehmen zu vergleichen. Schließlich wird die Spannweite für Beerdigungskosten in Deutschland zwischen mindestens 3.000 Euro sowie maximal 25.000 (oder mehr) Euro angesetzt.
Den Vergleich aus Pietätsgründen zu scheuen, macht keinen Sinn. Gewonnen ist damit nämlich nichts. Im Gegenteil: Ein genauer Leistungsvergleich fördert häufig enorme Preisunterschiede zu Tage. So lässt sich zumindest die finanzielle Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen drücken.
Bestattung: Was wirkt sich wie auf die Kosten aus?
Aus diesen Faktoren setzen sich die Bestattungskosten zusammen:
Bestatterdienstleistungen (u.a.)
Fremd- bzw. Wunschleistungen sowie Behörden
- Totenschein/Sterbeurkunde
- Krematorium
- Traueranzeige
- Sarg- und Grabschmuck
- Gedenkfeier (Redner, Musiker, Leichenschmaus)
Friedhofsgebühren
- Beisetzung
- Grabnutzung
- Nutzung Trauerhalle
Wichtig: Vor allem bei den Friedhofsgebühren sind die regionalen Unterschiede teils erheblich. Hier ist zwischen 500 und 5.000 Euro alles möglich.
Tipp: Frühzeitig bei den Friedhofsverwaltungen informieren, mit welchen Kosten zu rechnen ist!
In welcher Ausführung man einen Sarg für die Bestattung wählt, hat erheblichen Einfluss auf die anfallenden Beerdigungskosten. Foto: NKM, stock.adobe.com
Zudem gibt es bei den oben aufgeführten Punkten selbstredend großen Gestaltungspielraum, unter anderem bei folgenden Fragen:
- Kommt die Musik bei der Trauerfeier vom Band oder von einer eigens engagierten Kapelle?
- Ist der Trauerredner jemand aus dem persönlichen Umfeld oder ein professioneller Redner?
- Handelt es sich um einen schlichten Verbrennungssarg oder einen aufwendigen Sarg für eine Erdbestattung?
- Ist die Urne aus vergleichsweise günstigem oder exklusivem Material?
- Ist der Grabstein eher minimalistisch oder üppig ausgestaltet?
- Übernehme ich die Grabpflege selbst oder beauftrage ich jemanden dafür?
Beerdigungskosten: Welche Bestattung ist die billigste?
Neben den oben aufgeführten Fragen wirkt sich auch die Entscheidung für eine bestimmte Form der Bestattung auf die Kosten bzw. das Sparpotenzial aus. Anonyme Feuerbestattungen sind deutlich günstiger als opulente Erdbestattungen. Hier eine Übersicht der Kosten, die das Portal bestatter.de aufführt (Durchschnittswerte, Kosten für Trauerfeier und Friedhofsgebühren exklusive):
Art der Bestattung |
Kosten |
Sargbestattung |
1.815 € |
Anonyme Urnenbestattung/unbegleiteter Abschied |
1.932 € |
Urnenbestattung |
2.199 € |
Baumbestattung |
2.199 € |
Seebestattung |
2.199 € |
Wer bezahlt die Kosten einer Bestattung?
Per Gesetz sind die Erben dazu verpflichtet. Bei der Frage, wer die Bestattungskosten zu tragen hat, muss allerdings zwischen Kostentragungspflicht und Bestattungspflicht unterschieden werden:
- Kostentragungspflicht
Kostentragungspflichtig sind in der Regel die Erben. Sie müssen für die anfallenden Kosten aufkommen.
- Bestattungspflicht
Bestattungspflichtig ist der- oder diejenige, der/die sich um die Organisation der Bestattung kümmern muss. Das sind die nächsten, voll geschäftsfähigen Angehörigen der oder des Verstorbenen.
Wichtig: Bestattungspflichtiger und Kostentragungspflichtiger müssen nicht ein und dieselbe Person sein. Organisiert beispielsweise ein Totenfürsorgeberechtigter die Bestattung, kann er die Kosten an die Erben weitergeben. Ausnahme: Die Erben haben den Nachlass ausgeschlagen. Können die Kosten nicht von einer kostentragungspflichtigen Person beglichen werden, wird üblicherweise eine Sozialbestattung beim Sozialamt beantragt.
Bestattungskosten: Ist eine Steuererleichterung möglich?
Grundsätzlich ja, allerdings können die Bestattungskosten nur zu Teilen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei sind folgende Punkte entscheidend:
- Ist der Nachlass des Verstorbenen geringer als die Höhe der Bestattungskosten?
- Haben die Kosten unmittelbaren Bezug zum Toten? (Leichenschmaus, Reisekosten, Kleidung zählen zum Beispiel nicht dazu)
Abzugsfähig können unter anderem sein:
Mit einer Sterbegeldversicherung kann man die Bestattungskosten für die Angehörigen deutlich annehmbarer werden lassen. Foto: hkama, stock.adobe.com
Bestattungskosten: Früh an später denken!
Fazit: In Deutschland sterben rund 900.000 Menschen pro Jahr. Gerne und auch verständlicherweise schiebt man dieses Thema beiseite. Trotzdem sollte man sich frühzeitig folgende Gedanken machen:
- Wie kann ich schon zu Lebzeiten für meine Bestattung finanziell vorsorgen, um meine Angehörigen im Todesfall zu entlasten?
- Wie soll meine Bestattung aussehen?
Für die finanzielle Vorsorge kann sich beispielsweise eine Sterbegeldversicherung lohnen. Auch zahlreiche Lebensversicherungen sowie Unfallversicherungen sehen Sonderzahlungen vor, wenn der Todesfall vor Vertragsende bzw. Leistungserbringung eintritt.
Wer festhält, wie er sich seine Bestattung einmal vorstellt, hilft den Angehörigen doppelt. Zum einen können die Hinterbliebenen anhand der Vorstellungen des Verstorbenen detaillierte Kostenvoranschläge bei unterschiedlichen Bestattern einholen. Zum anderen erleichtert es die Organisation und Abstimmung enorm, wenn der Ablauf schon nahezu gänzlich geklärt ist.