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Sterbeurkunde beantragen: Was beachtet werden muss

Von Katinka Bruckmeier

Eine Sterbeurkunde wird beim Ausstellen gestempelt.

Sterbeurkunden werden beim zuständigen Standesamt ausgestellt. Foto: amnaj, stock.adobe.com

Ohne Sterbeurkunde darf ein Bestattungsunternehmen keine Beerdigung durchführen. Sie ist für die Abwicklung des Erbes erforderlich und, um Verträge der verstorbenen Person aufzulösen. Doch wie kann man eine Sterbeurkunde beantragen? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist eine Sterbeurkunde?

Eine Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Sie gibt Auskunft über den Todeszeitpunkt und den Sterbeort.

In Deutschland ist es laut § 60 des Personenstandsgesetzes Pflicht, nach dem Tod einer Person eine Sterbeurkunde zu beantragen. Sie wird auch für die Organisation einer Bestattung benötigt, um den Nachlass abzuwickeln und um Konten, Versicherungen und Verträge einer oder eines Verstorbenen aufzulösen.

Man sollte sich immer mehrere Exemplare der Sterbeurkunde ausstellen lassen, denn Banken, Versicherungen und Ämter benötigen diese meist im Original. Für die Kündigung von Abos oder Mitgliedschaften reicht in der Regel eine Kopie. Angehörige können vorher telefonisch erfragen oder auf der Website nachlesen, ob das ausreicht. Das spart Geld, denn für jede Ausfertigung der Sterbeurkunde muss extra bezahlt werden.

Wo kann man eine Sterbeurkunde beantragen?

Eine Sterbeurkunde muss bei dem Standesamt beantragt werden, das für den Sterbeort zuständig ist. Innerhalb von drei Werktagen nach dem Todesfall können Angehörige dort den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde stellen. Auch viele Bestattungsunternehmen bieten diese Dienstleistung an. Dafür muss der Bestatterin oder dem Bestatter eine Vollmacht für die Beantragung ausgestellt werden.

Ohne Vollmacht können Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner die Sterbeurkunde beantragen, ebenso Angehörige in gerader Linie. Dazu gehören Vorfahren wie Eltern oder Großeltern und Nachkommen wie Kinder oder Enkel. Auch Geschwister können unter bestimmten Umständen eine Sterbeurkunde beantragen, ebenso Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können.

Welche Unterlagen benötigt man, um eine Sterbeurkunde zu beantragen?

Für die Beantragung der Sterbeurkunde werden einige Dokumente benötigt. Dazu gehören:

  • Totenschein: So wird die Totenbescheinigung bezeichnet, die die Ärztin oder der Arzt ausstellt, nachdem sie oder er den Tod einer Person festgestellt hat.
  • Personalausweis der verstorbenen Person
  • Geburtsurkunde der verstorbenen Person
  • Heiratsurkunde: Die Heiratsurkunde oder ein Familienstammbuch wird bei allen benötigt, die verheiratet sind oder es einmal waren, also auch bei Verwitweten oder Geschiedenen.
  • Sterbeurkunde des Partners: Die Sterbeurkunde der Partnerin oder des Partners wird bei verwitweten Personen benötigt.
  • Scheidungsurteil: Bei geschiedenen Personen wird auch das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk benötigt.

Man benötigt Unterlagen, um eine Sterbeurkunde zu beantragen.

Um eine Sterbeurkunde zu beantragen, muss man zuvor die wichtigsten Unterlagen heraussuchen. Foto: H_Ko, stock.adobe.com

Was kostet eine Sterbeurkunde?

Bei der Beantragung einer Sterbeurkunde werden Gebühren fällig. Diese können bei jedem Standesamt unterschiedlich hoch sein, meist bewegen sie sich aber etwa in diesem Rahmen:
 

Ausstellung einer Sterbeurkunde

12 Euro

Jedes weitere Exemplar

6 bis 12 Euro

Ausfertigungen für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung und das Sozialamt

Meist gebührenfrei

 

Unterschied zwischen Sterbeurkunde und Totenschein

Die Sterbeurkunde sollte nicht mit der Totenbescheinigung verwechselt werden. Denn die Totenbescheinigung (umgangssprachlich meist Totenschein genannt) muss für die Beantragung einer Sterbeurkunde bereits vorliegen.

Sie wird von der Ärztin oder dem Arzt ausgestellt, die oder der den Tod einer Person feststellt. Darin sind die persönlichen Angaben der oder des Verstorbenen, der Todeszeitpunkt, der Sterbeort und die Todesursache aufgeführt. Auch ob es sich um einen natürlichen oder unnatürlichen Tod handelt, kann man dem Totenschein entnehmen.