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Erbschein beantragen: Voraussetzung, Dauer, Kosten

Von Vincent Aumiller

Um sein Erbe antreten zu können, ist ein Erbschein in manchen Fällen nicht zwingend nötig.

Um sein Erbe antreten zu können, ist ein Erbschein in manchen Fällen nicht zwingend nötig. Foto: MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Die berühmten W-Fragen sollte man sich auch beim Erbschein stellen. Denn diesen bekommt man nicht einfach so, es müssen zahlreiche Voraussetzungen erfüllt und viele Formalitäten bedacht werden. Wir klären die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Erbschein überhaupt?

Vereinfacht ausgedrückt: ein Ausweis. Wer über einen Erbschein verfügt, kann damit also seine Erbschaft beweisen. Was viele nicht wissen: Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen.

  • Alleinerbschein

Beweist das alleinige Erbrecht für nur eine Person.

  • Gemeinschaftlicher Erbschein

Wird ausgestellt, wenn es mehr als einen Erben gibt. Hier sind alle Namen und die Höhe der jeweiligen Erbteile vermerkt. Die Erbengemeinschaft verwaltet den Nachlass gemeinsam.

  • Teilerbschein

Kann von jedem Erben einer Erbengemeinschaft beantragt werden. Hier sind dann lediglich die Angaben zum Erbteil des einzelnen Antragstellers aufgeführt.

Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen.

Gut zu wissen: Es gibt verschiedene Arten von Erbscheinen. Foto: MQ-Illustrations, stock.adobe.com

Wozu benötige ich den Erbschein?

Können Sie Ihren Erbstatus nicht anderweitig nachweisen, benötigen Sie einen Erbschein. Damit können Sie sich dann entsprechend gegenüber Banken oder Versicherungen ausweisen. Auch gegenüber Mietern bzw. Vermietern, Behörden oder Geschäftspartnern dient der Erbschein als Erblegitimation Ihrerseits.

Wann benötige ich keinen Erbschein?

Wer einen Erbschein beantragt, muss mit Kosten rechnen. Daher sollten Sie prüfen, ob Sie diesen zwingend benötigen. Und aufgepasst: Mit der Antragstellung nehmen Sie automatisch das Erbe an – eine nachträgliche Ausschlagung ist dann nur noch in Ausnahmefällen möglich.

Keinen Erbschein benötigen Sie, wenn Sie sich auch anderweitig als Erbe ausweisen können. Das geht – je nach Vorgang – auch mit anderen Dokumenten:

  • Kontovollmacht

Wer eine Kontovollmacht vom Erblasser hat, die auch über den Tod hinaus gilt, ist bei Banken auch ohne Erbschein als Erbe legitimiert. Sie können dann also auch so über die Konten des Verstorbenen verfügen.

  • Vorsorgevollmacht

Auch diese Vollmacht muss dann über den Tod hinaus wirksam sein. Damit darf der Bevollmächtigte über Gegenstände des Erbes verfügen. Das ist oft hilfreich, um handlungsfähig zu sein, bis der Erbschein final erteilt wurde.

Beide Dokumente sind ausreichend, um die Erbfolge darzulegen. Ein Erbschein ist daher in der Regel überflüssig.

Gut zu wissen: Banken haben nicht das Recht, auf die Vorlage eines Erbscheins zu bestehen. Der Hinterbliebene muss auch anderweitig die Chance haben, sein Recht und damit sein Erbe nachzuweisen. Dazu gibt es sogar ein entsprechendes BGH-Urteil!

Einen Erbschein benötigt man häufig, um sein Anspruch auf das Erbe nachweisen zu können.Einen Erbschein benötigt man häufig, um sein Anspruch auf das Erbe nachweisen zu können. Foto: kwarner, stock.adobe.com

Wie und wo kann ich meinen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein wird ausschließlich vom Gericht ausgestellt. Besser gesagt: vom Nachlassgericht, das dafür zuständig ist. Und das ist das Amtsgericht an dem Wohnort, wo der Verstorbene zuletzt gelebt hat. Ausnahme: War der Erblasser zuletzt im Ausland gemeldet, ist das Amtsgericht Berlin-Schönefeld die richtige Anlaufstelle.

Ist es Ihnen möglich, vor Ort zu erscheinen, kann der Antrag mündlich gestellt werden. Dieser wird dann entsprechend protokolliert. Er hat die gleiche Gültigkeit wie ein schriftlicher Antrag. Für Letzteres stellen die meisten Gerichte auf ihren Websites entsprechende Formulare bereit. Ein einfacher Brief oder eine simple E-Mail reichen übrigens nicht! Denn ob mündlich oder schriftlich – eine eidesstattliche Erklärung muss abgegeben werden. Auf Nummer sicher geht man, wenn man einen Notar zu Rate zieht. Hier sollte man aber die daraus resultierenden Kosten berücksichtigen.

Hat der Verstorbene mehrere Erben, kann ein gemeinschaftlicher Antrag gestellt werden. Hierzu benötigt der Antragsteller Vollmachten der übrigen Erben. Es kann aber auch von jedem Einzelnen ein Teilerbschein beantragt werden.

Auf jeden Fall müssen die Erben ihre Berechtigung beim Antrag nachweisen – durch Testament, Erbvertrag oder Dokumente, die eine Stellung als gesetzlicher Erbe belegen.

Gut zu wissen: Seit 2015 kann innerhalb der EU auch ein europäischer Erbschein beantragt werden, der dann in sämtlichen Mitgliedsstaaten (außer Irland und Dänemark) Gültigkeit hat. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier.

Welche Unterlagen benötige ich, um meinen Erbschein zu beantragen?

Für den Antrag sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben:

  • Eigener Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde
  • Angabe des letzten Wohnsitzes des Erblassers
  • Familienstammbuch und/oder Geburts- bzw. Sterbeurkunden aller Erben oder vorverstorbenen Erben
  • Etwaige Erbverzichtserklärungen weiterer Erbberechtigter
  • Testament oder Erbvertrag (sofern vorhanden) im Original
  • Namen und Adressen aller Erben
  • Infos, falls aktuell zum Erbrecht prozessiert wird
  • Güterstand (bei Ehepartnern) oder Vermögensstand (bei eingetragenen Lebensgemeinschaften)
  • Eidesstattliche Versicherung zur Richtigkeit der Angaben

Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Denn die Gebühren sind im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt (GNotKG, siehe Tabelle) und bemessen sich anhand des Nachlasswertes sowie der abzuziehenden Schulden. Gegebenenfalls sind noch Notarkosten zu begleichen und/oder die Kosten für eidesstattliche Erklärungen. Sind auch Immobilienwerte im Spiel, ist der Beistand eines Notars meist empfehlenswert, da hier die genaue Wertermittlung kompliziert werden kann.

Der Antrag auf einen Erbschein ist mit gewissen Kosten verbunden.Der Antrag auf einen Erbschein ist mit gewissen Kosten verbunden. Foto: kwarner, stock.adobe.com

 Nachlasswert bis

 Kosten Erbschein

 Kosten eidesstattliche  Erklärung

 Gesamtkosten

 10.000 €

 75 €

 75 €

 150 €

 25.000 €

 115 €

 115 €

 230 €

 50.000 €

 265 €

 265 €

 330 €

 110.000 €

 273 €

 273 €

 546 €

 200.000 €

 435 €

 435 €

 870 €

 500.000 €

 935 €

 935 €

 1.870 €

 1.000.000 €

 1.735 €

 1.735 €

 3.470 €

Hier geht's zur detaillierten Übersicht

Wann und mit welcher Frist muss ich meinen Erbschein beantragen?

Faktisch gibt es keine gesetzlichen Fristen für den Antrag eines Erbscheins. Es sollte aber berücksichtigt werden, dass – wenn man zu lange wartet – Ansprüche der Erben verfallen sein können. Ein Beispiel: Der Anspruch auf den Pflichtteil hat nur drei Jahre Gültigkeit.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

  • Der Erbe/die Erben
  • Testamentsvollstrecker (z. B. Notar)
  • Nachlassverwalter
  • Gesetzlicher Betreuer eines Erben