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Digitaler Nachlass: Vorsorgen für Social Media, Clouds, Mails

Von Brigitte Fregin

Für Bevollmächtigte und Hinterbliebene sollte man sein digitales Erbe regeln und etwa eine Liste mit den eigenen aktuellen Online-Accounts, Zugangsdaten und Passwörtern hinterlassen.

Für Bevollmächtigte und Hinterbliebene sollte man sein digitales Erbe regeln und etwa eine Liste mit den eigenen aktuellen Online-Accounts, Zugangsdaten und Passwörtern hinterlassen. Foto: Hans-Joachim Nitschmann,stock-adobe.com 

 

Eine Bitkom-Umfrage zum digitalen Nachlass – auch digitales Erbe genannt – macht es deutlich: Erschreckend wenige, die das Internet nutzen, nämlich nur 13 Prozent, haben ihren digitalen Nachlass vollständig geregelt, 18 Prozent immerhin teilweise. Doch ganz gleich, ob für E-Mail- oder Cloud-Dienste, soziale Netzwerke und Co.: Ohne Online-Accounts kommt man heutzutage kaum noch aus. Aber was passiert mit den Konten nach dem Versterben oder in dem Fall, dass man aus Krankheits- oder anderen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu erklären? Hier sind Tipps zum digitalen Nachlass, wie man dabei vorgehen sollte und welche Rechte Hinterbliebene sowie Angehörige in Hinsicht auf die Accounts und Daten haben.

Was bedeutet digitaler Nachlass?

Ganz gleich, ob man chattet, mailt, einkauft oder anderweitig das Internet nutzt: Bewegt man sich in der digitalen Welt, benötigt man nahezu immer einen Account. Doch die gespeicherte Datenmenge wächst mit jedem neuen Profil an: Fotos, Videos, Kontaktdaten, Online-Bezahlkonten, Posts und vieles mehr lassen sie in die Höhe schnellen. Diese Daten zählen alle zum digitalen Nachlass. Gelöscht werden die wenigsten Konten automatisch, selbst wenn man eine ganze Weile inaktiv ist. Hier raten Digitalexperten, solche Accounts, die man schon längere Zeit nicht mehr verwendet hat, regelmäßig selbst zu löschen.

 Sinnvolle Listen erstellen

Doch oft haben Internetnutzerinnen und -nutzer ihre Online-Aktivitäten nicht richtig im Blick. Deshalb sollte man sich darüber zunächst einmal selbst klar werden und im Anschluss eine Liste erstellen. Folgende Fragen sollten geklärt sein:

  • Welche Konten und Accounts existieren überhaupt im Netz?
  • Wie lauten die jeweiligen Zugangsdaten und Passwörter dazu? Wichtig ist es, diese immer auf dem aktuellen Stand zu halten.
  • Wo fallen Kosten an, beispielsweise durch laufende Abonnements?

Wie hinterlegt man die digitalen Zugangsdaten?

Listen, die eine Übersicht über die Online-Accounts und die jeweiligen Passwörter beinhalten, kann man entweder

  • als Ausdruck oder handgeschriebenes Schriftstück an einem sicheren Ort aufbewahren, sinnvollerweise mit anderen wichtigen Dokumenten, etwa in einer Dokumentenmappe,
  • auf einem verschlüsselten USB-Stick speichern, dann sollte aber der „Schlüssel“ zu dem USB-Stick irgendwo so hinterlegt sein, dass Bevollmächtige oder Hinterbliebene Zugang dazu finden,
  • oder in einem Passwortmanager sichern.

Sollte ich das digitale Erbe in einer Vorsorgevollmacht regeln?

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem man eine Person seines Vertrauens festlegt, die einen in finanziellen, medizinischen und organisatorischen Angelegenheiten  vertreten darf, für den Fall, dass man selbst nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, sei es aus Krankheits- oder sonstigen Gründen, wenn man handlungsunfähig ist. Eine solche  Vollmacht kann notariell beurkundet werden, muss aber nicht.  Darin sollte man auch seinen digitalen Nachlass regeln. Neben der eigenhändigen Unterschrift und dem Datum sollte die Vollmacht dann sinnvollerweise über den Hinweis verfügen, dass sie über den Tod hinaus gilt.

Dazu ist es außerdem unerlässlich, dass der oder dem Bevollmächtigten auch die Liste (siehe oben) aller Konten, Online-Accounts, Zugänge und Passwörter zur Verfügung steht. Hat man sich diese auf einem verschlüsselten USB-Stick gespeichert, sollte der Bevollmächtigte dessen Passwort kennen. Erblasser können Vollmacht und Liste dem oder der Bevollmächtigten aushändigen oder an einer gut zugänglichen Stelle zu Hause aufbewahren.

Klar sollte man sich darüber sein: Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem man  bedeutende Machtbefugnisse über die eigenen Angelegenheiten an jemanden übergibt. Erben ist es jedoch möglich, eine Vollmacht nach dem Erbfall zu widerrufen, etwa wenn die Hinterbliebenen zerstritten sind und keine Einigung darüber erreicht werden kann, was mit dem digitalen Erbe passieren soll.

Kann ich das digitale Erbe im Testament regeln?

Erblasser können den digitalen Nachlass auch im Testament regeln und genauso verfahren wie bei Immobilien, Geld, Schmuck und Co. Darin ist es auch möglich, Regelungen für den Einzelfall zu treffen, etwa was mit welchen Daten und Accounts geschehen soll, ob bestimmte Datenträger oder Geräte beispielsweise sogar vernichtet werden sollen.

Wem gehören die Daten ohne Regelung des digitalen Erbes?

Gesetzlich ist der digitale Nachlass nicht umfassend geregelt. Daher hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. III ZR 183/17) damit befasst. Vererbbar sind Nutzungsverträge für Social-Media-Accounts, so die BGH-Entscheidung, und Hinterbliebene können Zugriff auf bestehende Konten erhalten. Am 27. August 2020 stellte der BGH in einem weiteren Beschluss klar, dass es nicht ausreicht, den Hinterbliebenen zum Beispiel einen USB-Stick mit den Daten des Accounts zu überlassen. Erbende müssen sich in dem Account auch so bewegen dürfen, wie es die oder der Nutzende vorher konnte. Davon ausgenommen ist jedoch die aktive Nutzung des Kontos, also zum Beispiel das Posten von Bildern oder Statusmeldungen.