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Todesfall: Besteht beim Tod der Schwiegereltern ein Anspruch auf Sonderurlaub?

Von Sonja Grimm

Der Tod eines geliebten Menschen ist immer schlimm. Beim Verlust eines Verwandten bekommen die Hinterbliebenen in der Regel Sonderurlaub, um mit ihrer Trauer umgehen und die Formalitäten erledigen zu können.Der Tod eines geliebten Menschen ist immer schlimm. Beim Verlust eines Verwandten bekommen die Hinterbliebenen in der Regel Sonderurlaub, um mit ihrer Trauer umgehen und die Formalitäten erledigen zu können. Foto: Goffkein, stock.adobe.com

Verliert man einen geliebten Menschen, so fällt es schwer, einfach weiterzumachen wie bisher. Die Gedanken kreisen um den Verlust. An Arbeiten ist für die Angehörigen oft nicht zu denken. Doch wie ist die gesetzliche Lage für Angestellte? Unter welchen Umständen besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung?

Wann habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes, der eigenen Hochzeit und bei einem Todesfall in der Familie. Doch Familie ist nicht gleich Familie. Der Sonderurlaub variiert je nach Verwandtschaftsgrad. Ist im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nichts Konkretes erwähnt, so treten die allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Verliert man einen geliebten Menschen, so fällt das Arbeiten schwer. Deshalb gibt es unter Umständen für die Verwandten Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung.Verliert man einen geliebten Menschen, so fällt das Arbeiten schwer. Deshalb gibt es unter Umständen für die Verwandten Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung. Foto: yanlev, stock.adobe.com

Habe ich beim Tod der Schwiegereltern einen Anspruch auf  Sonderurlaub?

Der Sonderurlaub im Todesfall ist im Bundesgesetzbuch geregelt. § 616 besagt, dass nur Hinterbliebene des ersten Verwandtschaftsgrades einen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Das heißt, nur wenn Mutter, Vater, Tochter, Sohn oder Ehepartner versterben, habe ich das Recht auf freie Tage mit Lohnfortzahlung. Bei den Schwiegereltern ist das also nicht der Fall, da sie als entferntere Verwandte gelten. Allerdings geben manche Arbeitgeber der Schwiegertochter oder dem Schwiegersohn aus Kulanz dennoch Sonderurlaub.

Wie beantrage ich meinen Sonderurlaub?

Besteht ein Anspruch auf Sonderurlaub, weil es sich bei dem Verstorbenen um ein Familienmitglied ersten Grades handelt, so kann der Sonderurlaub einfach beantragt werden. Das Vorgehen ist dabei in der Regel das gleiche wie beim normalen Urlaub. Wer sich unsicher bei der Abwicklung ist, bekommt sicherlich Unterstützung von der Personalabteilung.

Weil allerdings beim Ableben der Schwiegereltern kein Anspruch besteht, sollte hier das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten gesucht werden. Am besten schildert man die Ausnahmesituation, in der man sich aktuell befindet. Häufig zeigen die Vorgesetzten Verständnis für die schwierige Situation und man findet gemeinsam eine Lösung. Oft ist den Hinterbliebenen ja schon damit geholfen, wenn sie für die Beerdigung des Verstorbenen frei bekommen.

Familienangehörige sollten an der Beerdigung eines Verwandten teilnehmen können. Allerdings steht nicht allen Familienmitgliedern Sonderurlaub zu.BU: Familienangehörige sollten an der Beerdigung eines Verwandten teilnehmen können. Allerdings steht nicht allen Familienmitgliedern Sonderurlaub zu. Foto: Osterland, stock.adobe.com

Was kann ich tun, wenn ich keinen Sonderurlaub bekomme?

Wie bereits erläutert, haben Arbeitnehmer beim Verlust eines Familienangehörigen nicht zwingend einen Anspruch auf Sonderurlaub. Bei den Schwiegereltern zum Beispiel sind gesetzlich keine freien Tage vorgesehen. In diesem Fall kann man selbstverständlich regulären Urlaub beantragen. Dieser sollte in der Regel aufgrund der Ausnahmesituation auch mit geringem Vorlauf akzeptiert werden. Hilfreich ist auch hier sicherlich, das persönliche Gespräch zu suchen. Wer psychisch unter dem Verlust extrem leidet, kann sich auch von seinem Hausarzt krankschreiben lassen. Häufig findet man im persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber eine individuelle Lösung.

Dieser Artikel dient  dem allgemeinen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.