Das Gedenkportal der Augsburger Allgemeinen und ihrer Heimatzeitungen
TRAUERCHAT
Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Montags von 10:00-11:00 Uhr Dienstags von 20:00-22:00 Uhr Donnerstags von 16:00-17:30 Uhr zum Livechat »
ANZEIGE AUFGEBEN

Anzeige aufgeben

Schalten Sie Ihre Anzeige in der Zeitung

Über unser Online-Anzeigensystem können Sie in wenigen, einfachen Schritten eine private Traueranzeige in aller Ruhe selber gestalten, ausdrucken und online aufgeben.

Traueranzeige aufgeben

Abschied nehmen: Am offenen oder geschlossenen Sarg?

Von Nicola Kübler

Manchen Menschen fällt es leichter, sich am offenen Sarg von einer verstorbenen Person zu verabschieden.Manchen Menschen fällt es leichter, sich am offenen Sarg von einer verstorbenen Person zu verabschieden. Foto: Syda Productions, stock.adobe.com

Für manche Menschen ist es wichtig, eine verstorbene Person noch ein letztes Mal zu sehen und vielleicht sogar berühren zu können, um endgültig Abschied nehmen zu können und sich zu verabschieden. Eine Aufbahrung im offenen Sarg oder zu Hause kann dann eine gute Möglichkeit zur Abschiednahme sein.

Die Aufbahrung der Toten ist ein fast vergessener Brauch

Stirbt ein Mensch, kann er oder sie auf einer Totenbahre, im offenen Sarg oder im eigenen Bett aufgebahrt werden. Früher war die Aufbahrung zu Hause ein üblicher Brauch. Auch nach dem Ableben im Krankenhaus oder im Pflegeheim ist ein Transport an einen Ort möglich, ab dem die Aufbahrung erfolgt.

Früher war es üblich, dass eine zu Hause verstorbene Person ins Bett gelegt wurde und Freunde, Verwandte und Nachbarn vorbei kamen, um sich zu verabschieden. Dies wird auch als Totenwache bezeichnet. Der verstorbenen Person wird auf diese Weise die letzte Ehre erwiesen. Gemeinsames Beten gehört zu diesem Ritual oft, ebenso wie das Austauschen von Erinnerungen an den Verstorbenen. So können sich die Angehörigen gegenseitig in ihrer Trauer unterstützen.

Die Praktik der häuslichen Aufbahrung ist auch heute noch erlaubt, jedoch war sie lange in Vergessenheit geraten. Inzwischen erfreut sie sich wieder steigender Beliebtheit. Ob die Aufbahrung im offenen Sarg oder auf dem Totenbett stattfindet ist ganz den Wünschen der Angehörigen und des Verstorbenen überlassen. Die genauen rechtlichen Grundlagen kennen die Bestatter. Die Überführungsfrist beträgt je nach Bundesland 24 bis 48 Stunden.

Gerade, wenn ein Mensch plötzlich und unerwartet stirbt, haben viele Menschen das Bedürfnis, sich am Sarg – offen oder geschlossen – zu verabschieden.Gerade, wenn ein Mensch plötzlich und unerwartet stirbt, haben viele Menschen das Bedürfnis, sich am Sarg – offen oder geschlossen – zu verabschieden. Foto: Syda Productions, stock.adobe.com

Welche Schritte sind vor der Aufbahrung nötig?

Nach dem Eintritt des Todes muss zuerst eine Leichenschau, durchgeführt von einem Arzt, stattfinden. Dieser stellt den Totenschein aus. Im Falle einer meldepflichtigen Infektionskrankheit kann keine Aufbahrung im offenen Sarg stattfinden. Sollte der Arzt die Freigabe erteilen, folgt nun eine hygienische Versorgung des Leichnams durch Mitarbeiter des Bestattungsinstituts. Sollten äußerlich sichtbare Verletzungen vorliegen, oder ist geplant, den Leichnam länger aufzubahren, ist eine thanatopraktische Behandlung üblich. So kann eine ästhetisch und hygienisch unbedenkliche Aufbahrung erfolgen. Nach spätestens 48 Stunden muss ein Leichnam ins Kühlhaus überführt werden.

Wann und wo ist eine Aufbahrung möglich?

In der Regel findet eine Verabschiedung am offenen Sarg im Bestattungsinstitut oder in einer Trauerhalle statt. Hier kann das Bestattungsinstitut für die Organisation und den Ablauf der Aufbahrung sorgen. Grundsätzlich ist es möglich, die verstorbene Person zu Hause, in der Aufbahrungshalle eines Friedhofs, Krematoriums oder Bestattungsunternehmens aufzubahren. Auch viele Pflege- und Seniorenheime haben hierfür oft einen speziellen Raum.

Überwiegend wird die geschlossene Form der Aufbahrung gewählt, bei der der Leichnam im verschlossenen Sarg liegt. Bei der offenen Form gibt es zwei Varianten: entweder wird der Deckel des Sargs offen gelassen, oder der Leichnam liegt auf einer Bahre.

Die Kosten für die Aufbahrung werden übrigens oft von der Sterbegeldversicherung übernommen.

Wer also eine Beerdigung plant, oder darüber nachdenkt, wie die eigene Beerdigung einmal aussehen soll, tut gut daran, ein Bestattungsunternehmen zu kontaktieren und sich ausführlich beraten zu lassen. Denn für die Bestattungsvorsorge ist es nie zu früh!