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Todesfall: Besteht beim Tod der Großeltern ein Anspruch auf Sonderurlaub?

Von Sonja Grimm

Stirbt ein Familienmitglied, so ist die Trauer selbstverständlich groß. Bei manchen Verwandten besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, um die Situation für die Hinterbliebenen erträglicher zu machen.Stirbt ein Familienmitglied, so ist die Trauer selbstverständlich groß. Bei manchen Verwandten besteht ein Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub, um die Situation für die Hinterbliebenen erträglicher zu machen. Foto: DanRace, stock.adobe.com

Stirbt ein geliebter Mensch, so gerät der Alltag ins Wanken. Die Angehörigen bleiben mit ihrer Trauer zurück. An Arbeiten ist für viele in dieser Ausnahmesituation nicht zu denken. Doch wie ist die gesetzliche Lage für Angestellte? Bei welchen Familienmitgliedern besteht überhaupt ein Recht auf Sonderurlaub mit Lohnfortzahlung?

Wann habe ich grundsätzlich einen Anspruch auf Sonderurlaub?

Grundsätzlich besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub bei der Geburt des eigenen Kindes, der eigenen Hochzeit und bei einem Todesfall in der Familie. Doch bei welchen Angehörigen Betroffene tatsächlich Sonderurlaub gewährt bekommen, ist unterschiedlich. Ist im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nichts Konkretes erwähnt, so treten die allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Arbeitnehmer haben beim Tod eines Angehörigen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Allerdings gilt das nicht für alle Verwandten.

Arbeitnehmer haben beim Tod eines Angehörigen gesetzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Allerdings gilt das nicht für alle Verwandten. Foto:  Yakobchuk Olena, stock.adobe.com

Habe ich beim Tod der Großeltern einen Anspruch auf  Sonderurlaub?

Der Sonderurlaub im Todesfall ist im Bundesgesetzbuch geregelt. § 616 besagt, dass nur Hinterbliebene des ersten Verwandtschaftsgrades einen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Das heißt, nur wenn Mutter, Vater, Tochter, Sohn oder Ehepartner versterben, habe ich das Recht auf freie Tage mit Lohnfortzahlung. Bei den Großeltern ist das nicht der Fall, da sie als entferntere Verwandte gelten. Allerdings geben manche Arbeitgeber den Enkeln aus Kulanz dennoch Sonderurlaub. In ihrer Trauer sind die Hinterbliebenen oft nicht in der Lage, ihre Tätigkeit gewissenhaft auszuführen.

Wie beantrage ich meinen Sonderurlaub?

Bei Familienangehörigen ersten Grades, bei denen ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wird dieser ähnlich wie der normale Urlaub angemeldet. Wer sich unsicher ist über den Ablauf, der kann im Normalfall mit der Personalabteilung Rücksprache halten. Da beim Verlust der Großeltern kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht, sollte man in diesem Fall das persönliche Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen. Oft zeigt dieser doch Verständnis für die emotionale Situation und man findet gemeinsam eine Lösung.

Beim Tod der Großeltern beispielsweise besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Viele Arbeitgeber geben den Angestellten allerdings zumindest für die Beerdigung frei.Beim Tod der Großeltern beispielsweise besteht kein Anspruch auf Sonderurlaub. Viele Arbeitgeber geben den Angestellten allerdings zumindest für die Beerdigung frei. Foto:  Osterland, stock.adobe.com

Was kann ich tun, wenn ich keinen Sonderurlaub bekomme?

Wie bereits erläutert, haben Arbeitnehmer beim Verlust eines Familienangehörigen nicht zwingend einen Anspruch auf Sonderurlaub. Bei den Großeltern beispielsweise sind gesetzlich keine freien Tage vorgesehen. Welche Möglichkeiten bleiben nun, wenn man dennoch beispielsweise für die Beerdigung frei bekommen möchte? Grundsätzlich kann man natürlich regulären Urlaub beantragen oder um eine unbezahlte Freistellung bitten. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich von seinem Hausarzt krankschreiben zu lassen. Doch häufig findet man im persönlichen Gespräch mit dem Arbeitgeber eine individuelle Lösung.

Dieser Artikel dient  dem allgemeinen Informationszweck und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Informationen sind ohne Gewähr auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität